FAQ Detailfragen

FAQ: Detailfragen

Allgemeines & Ablauf

  1. Wie läuft ein Projekt von der Anfrage bis zur Übergabe konkret ab?

Nach der Anfrage erfolgt eine kurze telefonische oder schriftliche Erstabklärung. Auf dieser Basis wird der passende Leistungsumfang definiert und ein Angebot erstellt. Nach Beauftragung wird ein Termin vereinbart, die Leistung vor Ort durchgeführt und die Ergebnisse anschließend aufbereitet und übergeben.

  1. Welche Informationen werden vor einem Projekt benötigt?

Für die Projektabklärung werden grundlegende Angaben zum Objekt benötigt, insbesondere die genaue Adresse, Art und Nutzung des Objekts sowie der gewünschte Leistungsumfang. Bestehende Pläne, Skizzen oder Fotos können hilfreich sein, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.

  1. Ist eine Vor-Ort-Besichtigung vorab notwendig?

In den meisten Fällen kann bereits im telefonischen oder schriftlichen Erstgespräch geklärt werden, ob und wie ein Projekt sinnvoll umgesetzt werden kann. Eine separate Vor-Ort-Besichtigung ist daher häufig nicht erforderlich.

Bei größeren oder komplexeren Projekten kann eine Vorabklärung vor Ort sinnvoll sein. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Umsetzung nicht zielführend ist, wird das Projekt nicht weiterverfolgt; in diesem Fall fällt lediglich die Anfahrt gemäß Vereinbarung an.

  1. Können Projekte auch ausschließlich auf Basis von Plänen oder Fotos vorbereitet werden?

Ja. Für Angebotserstellung, Ablaufplanung oder erste Einschätzungen können vorhandene Pläne, Skizzen oder Fotos herangezogen werden. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt jedoch immer auf Basis der realen Gegebenheiten vor Ort.

  1. Gibt es eine Mindestgröße oder ein Mindestvolumen für Projekte?

Nein. Es können sowohl einzelne Räume als auch größere Objekte erfasst werden. Der Leistungsumfang wird projektbezogen definiert und richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

  1. Können mehrere Objekte oder Standorte in einem Projekt zusammengefasst werden?

Nein. Mehrere Objekte oder räumlich getrennte Standorte können nicht innerhalb eines einzelnen Projekts oder Scans zusammengefasst werden.

Bei Matterport ist dabei zu unterscheiden:

  • Unterschiedliche Nutzungseinheiten oder Zimmertypen (z. B. mehrere Hotelzimmerkategorien) werden in der Regel als eigene Spaces erfasst. Jeder Space erhält einen separaten Link und kann unabhängig voneinander – etwa an verschiedenen Stellen einer Website – eingebunden werden. In diesem Fall handelt es sich um mehrere Scans, die bei einer gemeinsamen Anfahrt durchgeführt werden.
  • Mehrere Stockwerke oder zusammenhängende Bereiche eines Objekts können hingegen innerhalb eines einzelnen Matterport-Spaces abgebildet werden, sofern sie funktional und räumlich zusammengehören.

Welche Struktur sinnvoll ist, wird projektbezogen festgelegt und richtet sich nach dem gewünschten Einsatzzweck der Inhalte.

  1. Wie kurzfristig sind Termine möglich?

Die Terminverfügbarkeit hängt vom aktuellen Projektaufkommen ab. Kurzfristige Termine sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch frühzeitig angefragt werden, um eine verlässliche Planung zu gewährleisten.

  1. Können Projekte auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten umgesetzt werden?

Ja. Termine außerhalb der regulären Geschäftszeiten sind nach Absprache möglich, etwa um den laufenden Betrieb nicht zu stören. Die Durchführung erfolgt projektbezogen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

  1. Wird eine Anfahrtspauschale verrechnet und wie wird diese berechnet?

Die Anfahrt wird gemäß Preisliste bzw. projektbezogener Vereinbarung verrechnet. Die Abrechnung erfolgt transparent und abhängig von Entfernung und Aufwand.

  1. In welchen Regionen ist CDA tätig?

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Wien und Ostösterreich. Projekte in anderen Bundesländern sowie im angrenzenden Ausland sind nach Anfrage möglich. Anfahrtskosten werden entsprechend berücksichtigt.

 

Matterport / Digitaler Zwilling (Details)

  1. Welche Objekte eignen sich besonders gut für einen Matterport-Scan?

Matterport eignet sich besonders für Innenräume, die visuell erlebbar dargestellt werden sollen. Dazu zählen unter anderem Immobilien, Hotelzimmer, Gewerbeflächen, Ausstellungsräume oder vergleichbare Objekte, bei denen Orientierung, Raumwirkung und Darstellung im Vordergrund stehen.

  1. Welche Objekte sind für Matterport weniger geeignet?

Weniger geeignet sind stark veränderliche Umgebungen, sehr kleine oder enge Bereiche sowie Räume, in denen eine ruhige Erfassung nicht möglich ist. Auch Objekte mit extremen Lichtverhältnissen oder dauerhafter Bewegung können Einschränkungen aufweisen.

  1. Was sollte vor einem Matterport-Scan vorbereitet werden?

Das Objekt sollte möglichst aufgeräumt und im gewünschten Zustand sein. Bewegliche Gegenstände, die nicht dargestellt werden sollen, sollten entfernt oder fixiert werden. Änderungen nach dem Scan sind nur eingeschränkt möglich, da der digitale Zwilling stets den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Erfassung abbildet.

  1. Können belebte oder laufende Betriebe gescannt werden?

Grundsätzlich ja. In belebten oder laufenden Betrieben ist jedoch darauf zu achten, dass sich während der Erfassung möglichst keine Personen dauerhaft im Bildbereich aufhalten, um ein konsistentes Ergebnis zu erzielen. Alternativ können Termine außerhalb der Betriebszeiten vereinbart werden.

  1. Welche Rolle spielen Lichtverhältnisse bei einem Matterport-Scan?

Gute Lichtverhältnisse wirken sich positiv auf die Bildqualität aus. Tageslicht ist ideal, gut ausgeleuchtete Innenräume können jedoch auch unabhängig von der Tageszeit erfasst werden. Sehr dunkle Bereiche oder extreme Kontraste können die Darstellung beeinträchtigen.

  1. Was passiert, wenn sich während des Scans Personen im Raum befinden?

Personen sind nicht Ziel der Aufnahme. Befinden sich Personen während des Scans im Raum, können diese – sofern erforderlich – nachträglich unkenntlich gemacht (Blur) werden. Dies stellt einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand dar.

  1. Können Inhalte nachträglich unkenntlich gemacht werden (Blur)?

Ja. Inhalte wie Personen, Bildschirme, Dokumente oder andere sensible Bereiche können nachträglich verwischen bzw. unkenntlich gemacht werden. Der Umfang der Bearbeitung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird gesondert verrechnet.

  1. Was kann unkenntlich gemacht werden und was nicht?

Unkenntlich gemacht werden können visuell erkennbare Inhalte innerhalb des Scans. Eine vollständige Entfernung von Objekten oder baulichen Elementen ist nicht möglich. Matterport ermöglicht ausschließlich eine visuelle Unkenntlichmachung (Blur).

  1. Ist ein Matterport-Scan datenschutzrechtlich (DSGVO) relevant?

Ja, sofern personenbezogene Inhalte erkennbar sind. Matterport erfasst primär Räume, nicht Personen. Dennoch können datenschutzrelevante Inhalte entstehen, etwa durch zufällig erfasste Personen oder personenbezogene Informationen.

  1. Wer trägt die Verantwortung für die DSGVO-konforme Nutzung und Veröffentlichung?

Die Verantwortung für die DSGVO-konforme Nutzung und Veröffentlichung der Inhalte liegt beim Auftraggeber. CDA Vrecar e.U. kann auf Wunsch bei der Unkenntlichmachung unterstützen, übernimmt jedoch keine rechtliche Prüfung der Veröffentlichung.

  1. Können Matterport-Scans bearbeitet, ergänzt oder erweitert werden?

Nachträgliche Bearbeitungen sind nur eingeschränkt möglich. Ergänzungen oder Erweiterungen erfordern in der Regel eine erneute Erfassung der betroffenen Bereiche, da der digitale Zwilling immer den realen Zustand abbildet.

  1. Können Matterport-Scans an Dritte übertragen oder freigegeben werden?

Ja. Matterport ermöglicht die Freigabe oder Übertragung von Spaces an andere Nutzerkonten. Art und Umfang der Zugriffsrechte richten sich nach den jeweiligen Plattformfunktionen.

  1. Welche Einsatzbereiche gibt es für Matterport-Rundgänge?

Matterport-Rundgänge werden unter anderem zur Präsentation, Dokumentation, internen Abstimmung oder zur Darstellung von Baufortschritten eingesetzt. Der konkrete Nutzen hängt vom jeweiligen Projektziel ab.

  1. Können Matterport-Scans für Baufortschritt oder Dokumentation verwendet werden?

Ja. Matterport eignet sich zur visuellen Dokumentation von Bau- oder Umbauphasen. Die Inhalte ersetzen jedoch keine technische Bau- oder Ausführungsdokumentation.

  1. Sind Maßangaben aus einem Matterport-Scan für Planung oder Ausführung geeignet?

Nein. Maßangaben aus Matterport dienen ausschließlich der Orientierung. Sie sind nicht als Grundlage für Planungs-, Ausführungs- oder Fertigungsentscheidungen geeignet.

  1. Wie lange ist ein Matterport-Rundgang verfügbar?

Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Hosting- und Account-Modell. Eine unbegrenzte oder dauerhafte Verfügbarkeit kann nicht zugesichert werden.

  1. Welche Möglichkeiten zur Archivierung oder Sicherung gibt es bei Matterport?

Matterport bietet die Möglichkeit, Spaces zu archivieren. Archivierte Spaces verursachen keine laufenden Kosten, sind jedoch nicht aktiv abrufbar und stellen keine Datensicherung im klassischen Sinn dar.

  1. Was bedeutet Archivierung bei Matterport und welche Auswirkungen hat sie?

Bei einer Archivierung wird der Space deaktiviert und ist nicht öffentlich zugänglich. Eine spätere Reaktivierung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch kostenpflichtig sein. Eine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit archivierter Inhalte besteht nicht.

  1. Wann besteht Datensicherheit bei Matterport-Inhalten?

Eine praktische Datensicherheit besteht nur während der aktiven Laufzeit eines Spaces. CDA Vrecar e.U. übernimmt keine Garantie für eine darüberhinausgehende Verfügbarkeit oder Sicherung.

  1. Kann sich die Verfügbarkeit oder Funktion eines Matterport-Rundgangs ändern?

Ja. Da Matterport eine externe Plattform ist, können sich Funktionen, Darstellungsformen oder Verfügbarkeiten plattformbedingt ändern. Auf solche Änderungen hat CDA Vrecar e.U. keinen Einfluss.

 

iMapper / Bestandsgrundrisse (Details)

  1. Was ist der iMapper und wofür wird er eingesetzt?

Der iMapper ist ein Mess- und Erfassungssystem zur Erstellung maßbasierter Bestandsgrundrisse. Er wird eingesetzt, um bestehende Räume, Gebäude oder Teilbereiche geometrisch korrekt zu erfassen und als Grundlage für Dokumentation, Planungsvorbereitung oder Visualisierung zu nutzen.

  1. Welche Genauigkeit ist bei iMapper-Grundrissen realistisch?

iMapper-Grundrisse werden mit einer hohen Maßgenauigkeit im Millimeterbereich erstellt. Die systembedingte Maßtoleranz liegt bei ± 2 mm.

  1. Welche Maßtoleranzen sind systembedingt möglich?

Trotz hoher Genauigkeit können geringfügige Maßabweichungen innerhalb der angegebenen Toleranz auftreten. Diese ergeben sich unter anderem aus Messbedingungen, Oberflächen, Raumgeometrien oder baulichen Besonderheiten.

  1. Können Messfehler auftreten und wie wird damit umgegangen?

Wie bei jeder technischen Messmethode können in Ausnahmefällen Messabweichungen auftreten. Die erstellten Grundrisse stellen eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Erfassung dar und ersetzen keine eigenständige Maßprüfung vor Ausführung oder Fertigung.

  1. Sind iMapper-Grundrisse für Tischler oder Möbelbauer geeignet?

iMapper-Grundrisse eignen sich als Planungs- und Orientierungsgrundlage. Vor der Fertigung von Möbeln oder Bauteilen sind maßgebliche Kontrollmessungen durch das ausführende Gewerbe erforderlich.

  1. Müssen Maße vor Fertigung oder Ausführung zusätzlich überprüft werden?

Ja. Verbindliche Maße für Fertigung, Montage oder Ausführung sind immer vor Ort durch das jeweilige Fachgewerk zu überprüfen. Für Maßabweichungen innerhalb der Systemtoleranz wird keine Haftung übernommen.

  1. Können einzelne Räume oder Teilbereiche erfasst werden?

Ja. Es können einzelne Räume, Teilbereiche oder ausgewählte Zonen unabhängig vom Gesamtobjekt erfasst werden.

  1. Wie detailliert sind Wandstärken, Öffnungen und Raumgeometrien?

Wandverläufe, Raumgeometrien, Türen und Öffnungen werden bestandsbezogen erfasst. Die Darstellung erfolgt geometrisch korrekt, jedoch ohne bautechnische, statische oder konstruktive Bewertung.

  1. Werden Höhen, Niveaus oder Schrägen erfasst?

Höhen und Niveaus können erfasst und dargestellt werden, sofern dies projektbezogen erforderlich ist. Der Umfang der Darstellung wird im Vorfeld abgestimmt.

  1. Können iMapper-Grundrisse aktualisiert oder ergänzt werden?

Ja. Änderungen oder Ergänzungen sind möglich, erfordern jedoch in der Regel eine erneute Erfassung der betroffenen Bereiche.

  1. In welchen Formaten werden iMapper-Grundrisse bereitgestellt?

Die Grundrisse werden je nach Anforderung in PDF, DWG oder DXF bereitgestellt.
Zusätzlich wird projektbezogen ein temporärer Online-Zugriff auf die erfassten Räume bereitgestellt. Dieser dient der visuellen Orientierung und Abstimmung, etwa für beteiligte Gewerke oder Projektpartner, und ersetzt keinen digitalen Zwilling.

  1. Sind iMapper-Grundrisse ausreichend für Möbelanfertigung oder technische Umsetzung?

Nein. iMapper-Grundrisse dienen ausschließlich der Bestandsdokumentation und als Grundlage für weitere Planungsschritte. Sie ersetzen keine Ausführungs-, Einreich- oder Werkplanung.

  1. Was ist das Endprodukt bei einem iMapper-Projekt?

Das Endprodukt eines iMapper-Projekts ist ein maßgenauer Bestandsgrundriss in den vereinbarten Formaten (z. B. PDF, DWG, DXF).

Der Grundriss ist plattformunabhängig, dauerhaft nutzbar und verursacht keine laufenden Hosting- oder Abo-Kosten.
Ein zusätzlich bereitgestellter Online-Zugriff ist zeitlich begrenzt, abhängig vom gebuchten Leistungspaket und dient ausschließlich der temporären Ansicht und Abstimmung.

Kombination Matterport ↔ iMapper

  1. Wann ist eine Kombination aus Matterport und iMapper sinnvoll?

Eine Kombination aus Matterport und iMapper ist nur dann sinnvoll, wenn sowohl eine visuelle Darstellung als auch eine maßbasierte Bestandsaufnahme benötigt werden. Die Systeme verfolgen unterschiedliche Ziele und werden nicht automatisch gemeinsam eingesetzt.

  1. Welche Reihenfolge ist bei kombinierten Projekten sinnvoll?

Die Reihenfolge richtet sich nach dem Einsatzzweck:

  • Für Präsentation oder Vermarktung steht Matterport im Vordergrund. Ein schematischer Grundriss aus Matterport ist in diesen Fällen ausreichend.
  • Für Planung, Einrichtung oder technische Vorbereitung wird primär iMapper eingesetzt. Matterport kann ergänzend genutzt werden, um eine bessere visuelle Orientierung zu ermöglichen.
  1. Können beide Systeme parallel eingesetzt werden?

Ja. Matterport und iMapper können parallel oder zeitlich versetzt eingesetzt werden, sofern dies fachlich sinnvoll ist. Die Kombination erfolgt projektbezogen, nicht aus technischer Notwendigkeit.

  1. Entstehen durch die Kombination zusätzliche Kosten?

Ja. Matterport und iMapper sind zwei eigenständige Leistungen. Eine Kombination bedeutet zusätzlichen Aufwand und wird entsprechend separat kalkuliert.

  1. Gibt es Projekte, bei denen bewusst nur eines der Systeme eingesetzt wird?

Ja. In vielen Projekten wird bewusst nur eines der Systeme eingesetzt:

  • Matterport für visuelle Präsentation und Dokumentation
  • iMapper für maßbasierte Bestandsgrundrisse und Planungsvorbereitung

Eine Kombination erfolgt ausschließlich dann, wenn sie fachlich sinnvoll, wirtschaftlich vertretbar, technisch erforderlich ist oder ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht wird.

Hosting, Zugriff & Datenverfügbarkeit

  1. Wer hat Zugriff auf die erstellten Daten und Inhalte?

Zugriff auf die erstellten Inhalte erhält grundsätzlich der Auftraggeber. Der Umfang des Zugriffs richtet sich nach der jeweiligen Leistung (z. B. Matterport-Space oder iMapper-Grundriss) sowie nach den vereinbarten Freigaben.

  1. Können Zugriffsrechte eingeschränkt oder erweitert werden?

Ja. Bei plattformbasierten Leistungen wie Matterport können Zugriffsrechte projektbezogen vergeben oder eingeschränkt werden, etwa für Mitarbeiter, Partner oder Dienstleister. Die konkreten Möglichkeiten richten sich nach den Funktionen der jeweiligen Plattform.

  1. Was passiert mit den Daten nach Projektende?

Nach Projektende verbleiben die Daten entsprechend der gebuchten Leistung entweder:

  • als lokal übergebenes Endprodukt (z. B. iMapper-Grundriss) oder
  • als aktiver bzw. archivierter Online-Inhalt (z. B. Matterport-Space).

Eine dauerhafte Speicherung oder Sicherung über die vereinbarte Leistung hinaus ist nicht automatisch enthalten.

  1. Können Daten exportiert oder lokal gesichert werden?

Je nach Leistung können Inhalte exportiert oder lokal gesichert werden.
Bei iMapper stellt der übergebene Grundriss bereits das plattformunabhängige Endprodukt dar.
Bei Matterport sind Exportmöglichkeiten plattformabhängig und gegebenenfalls eingeschränkt.

  1. Gibt es eine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit von Daten?

Nein. Eine Garantie für eine unbegrenzte oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
Insbesondere bei plattformbasierten Leistungen hängt die Verfügbarkeit von den jeweiligen Hosting- und Nutzungsbedingungen ab.

  1. Was passiert bei einer Kündigung oder Beendigung von Hosting-Leistungen?

Bei Beendigung von Hosting-Leistungen sind die betreffenden Inhalte nicht mehr aktiv verfügbar.
Je nach Plattform können Inhalte archiviert oder endgültig entfernt werden. Eine darüberhinausgehende Sicherung erfolgt nicht automatisch.

  1. Können Daten später erneut aktiviert oder bereitgestellt werden?

Eine spätere Reaktivierung ist bei plattformbasierten Leistungen grundsätzlich möglich, jedoch nicht garantiert und kann kostenpflichtig sein. Die Verfügbarkeit richtet sich nach den jeweiligen System- und Plattformbedingungen.

 

3D-Visualisierung & Einrichtung (pCon)

  1. Was ist eine 3D-Visualisierung und wofür wird sie eingesetzt?

Eine 3D-Visualisierung dient dazu, Einrichtungs- und Raumkonzepte visuell darzustellen, bevor diese umgesetzt werden. Sie unterstützt Entscheidungsprozesse, indem Raumwirkung, Proportionen, Materialien und Farbkonzepte realistisch erlebbar gemacht werden.

  1. Wie entsteht ein Einrichtungsvorschlag und wer liefert das Konzept?

Das inhaltliche Einrichtungs- und Gestaltungskonzept wird in der Regel gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet und stammt – sofern gewünscht – vom Interior-Design-Partner Daunenspiel.
CDA Vrecar e.U. übernimmt anschließend die dreidimensionale, visuelle Umsetzung dieses Konzepts.

  1. Welche Rolle übernimmt CDA bei der 3D-Visualisierung?

CDA Vrecar e.U. ist für die technische und visuelle Darstellung des vorgegebenen Konzepts verantwortlich (Modellierung, Materialien, Perspektiven).
Eine planerische, gestalterische oder technische Verantwortung wird nicht übernommen.

  1. Wie realistisch sind 3D-Visualisierungen im Vergleich zum Endergebnis?

3D-Visualisierungen vermitteln einen realitätsnahen Gesamteindruck, stellen jedoch stets eine Annäherung dar. Abweichungen bei Materialien, Lichtstimmungen oder Ausführung sind möglich und stellen keinen Mangel dar.

  1. Können mehrere Varianten eines Einrichtungsvorschlags dargestellt werden?

Ja. Mehrere Varianten oder Alternativen können visualisiert werden, sofern dies im Projektumfang vereinbart ist. Der zusätzliche Aufwand wird entsprechend berücksichtigt.

  1. Welche Informationen werden für eine Visualisierung benötigt?

Erforderlich sind insbesondere Grundrisse, relevante Raummaße sowie das zugrunde liegende Gestaltungskonzept. Je klarer die Vorgaben, desto zielgerichteter kann die Visualisierung umgesetzt werden.

  1. Können bestehende Konzepte oder Entwürfe visualisiert werden?

Ja. Vorhandene Entwürfe, Skizzen oder Konzepte können als Grundlage für die 3D-Visualisierung herangezogen und visuell ausgearbeitet werden.

  1. Welche Änderungen sind nachträglich möglich?

Änderungen sind im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs möglich. Umfangreichere Anpassungen oder konzeptionelle Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.

 

Positionierung & Abgrenzung

  1. Was sind Positionierungsvorschläge (z. B. Elektro/Wasser)?

Positionierungsvorschläge zeigen konzeptionell, wo beispielsweise Anschlüsse, Geräte oder Einbauten vorgesehen sein könnten, etwa bei Küchen-, Bad- oder Einrichtungsprojekten. Sie dienen der Orientierung und Abstimmung zwischen Beteiligten.

  1. Wofür sind Positionierungsvorschläge gedacht – und wofür nicht?

Positionierungsvorschläge sind keine technische Planung.
Sie ersetzen weder Ausführungs-, Installations- noch Einreichpläne und sind nicht als verbindliche Grundlage für die Umsetzung gedacht.
Die rechtliche Abgrenzung dieser Leistungen ist in der Leistungsabgrenzung näher geregelt.

  1. Wer prüft die technische Umsetzbarkeit der Positionierungen?

Die Prüfung der technischen Umsetzbarkeit sowie die fachgerechte Ausführung obliegt ausschließlich den jeweils konzessionierten Gewerken (z. B. Elektriker, Installateur, Baumeister).
CDA Vrecar e.U. übernimmt hierfür keine technische oder rechtliche Verantwortung.

  1. Können Positionierungsvorschläge an ausführende Gewerke weitergegeben werden?

Ja. Positionierungsvorschläge können zur Abstimmung an ausführende Gewerke weitergegeben werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als konzeptionelle Orientierung und ersetzen keine fachliche Planung oder Prüfung.

 

Sonderanwendungen & Spezialfälle

  1. Können Außenbereiche erfasst werden?

Ja, Außenbereiche können erfasst werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Die Qualität der Erfassung hängt insbesondere von Lichtverhältnissen, Struktur, Zugänglichkeit und Umgebungsbedingungen ab. Außenbereiche sind nicht in jedem Fall Bestandteil einer Standarderfassung und werden projektbezogen beurteilt.

  1. Welche Einschränkungen gibt es bei Außen- oder Sonderumgebungen?

Außen- und Sonderumgebungen unterliegen natürlichen Einschränkungen, etwa durch Witterung, direkte Sonneneinstrahlung, große Distanzen oder fehlende Referenzpunkte. Dadurch kann die Detailtiefe oder Genauigkeit variieren. Ob und in welcher Form eine Erfassung sinnvoll ist, wird im Vorfeld individuell abgestimmt.

  1. Können temporäre Objekte dokumentiert werden?

Ja. Temporäre Objekte, wie etwa Baustände, Ausstellungen oder zeitlich begrenzte Installationen, können dokumentiert werden. Die Erfassung stellt dabei stets eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Aufnahme dar und dient der Dokumentation oder Präsentation.

  1. Sind maritime Anwendungen (Schiffe / Yachten) möglich?

Maritime Anwendungen wie Schiffe oder Yachten sind grundsätzlich möglich, erfordern jedoch eine gesonderte technische und organisatorische Prüfung. Faktoren wie Bewegung, Platzverhältnisse und Lichtverhältnisse spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich projektbezogen.

  1. Sind luftfahrtbezogene Anwendungen (Flugzeuge / Jets) möglich?

Luftfahrtbezogene Anwendungen, etwa bei Flugzeugen oder Business Jets, können im Rahmen der zulässigen gewerblichen Tätigkeit umgesetzt werden. Auch hier handelt es sich um Sonderprojekte, deren Machbarkeit vorab individuell geprüft wird. Es werden keine luftfahrtrechtlichen Freigaben, Prüfungen oder technischen Bewertungen vorgenommen.

  1. Können Sonderprojekte auch im Ausland umgesetzt werden?

Ja. Sonderprojekte können auch außerhalb Österreichs umgesetzt werden, sofern Anreise, rechtliche Rahmenbedingungen und organisatorische Aspekte geklärt sind. Die Umsetzung erfolgt auf Anfrage und wird projektbezogen kalkuliert.

Rechtliches & Nutzung

  1. Wer ist Eigentümer der erstellten Daten, Pläne und Visualisierungen?

Die Urheberrechte an den erstellten Inhalten verbleiben grundsätzlich bei CDA Vrecar e.U., sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte gemäß Angebot und AGB.

  1. Welche Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber?

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der erstellten Inhalte für den vereinbarten Zweck, etwa zur Präsentation, Dokumentation oder Vermarktung. Eine Weitergabe oder Bearbeitung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  1. Dürfen die Inhalte für Vermarktung oder Werbung verwendet werden?

Ja. Die erstellten Inhalte dürfen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte für Vermarktung, Online-Präsentation, Inserate oder interne Zwecke verwendet werden. Die konkrete Nutzung richtet sich nach dem vereinbarten Projektumfang.

  1. Wie ist die Haftung bei Abweichungen oder Fehlinterpretationen geregelt?

Die erstellten Inhalte dienen der Darstellung, Orientierung und Dokumentation.
Für Abweichungen, Fehlinterpretationen oder daraus abgeleitete Maßnahmen wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich sind die Leistungsabgrenzung sowie die AGB in der jeweils gültigen Fassung.

 

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