Leistungsabgrenzung
Bestandsaufnahme, Visualisierungen und Positionierungspläne (Matterport / iMapper / pCon)
X.1 Begriffsbestimmungen
(a) „Bestandsaufnahme/Bestandspläne“ sind von CDA Vrecar e.U. (im Folgenden „CDA“) erstellte zeichnerische oder digitale Darstellungen (z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßketten), die den zum Zeitpunkt der Aufnahme vorgefundenen Ist-Zustand eines Objekts dokumentieren.
(b) „Matterport-Scan / 3D-Rundgang“ bezeichnet die fotogrammetrisch oder laserbasiert erzeugte Abbildung vorhandener Räumlichkeiten zu Dokumentations-, Präsentations- oder Orientierungszwecken.
(c) „Visualisierungen / Renderings / Entwürfe“ sind gestalterische Konzeptdarstellungen möglicher Raum- oder Designlösungen ohne bau- oder behördentechnische Verbindlichkeit.
(d) „Positionierungspläne“ bezeichnen schematische Lagevorschläge für Anschlusspunkte (z. B. Strom, Wasser, Abfluss, Daten), Lichtauslässe, Schalter, Steckdosen oder Medien, ausschließlich zur räumlichen Orientierung im Zuge der Planung oder Visualisierung.
(e) „Einreich-, Ausführungs- oder Detailpläne“ sind behörden- oder ausführungsfähige Unterlagen, die ausschließlich von befugten Planern oder Ziviltechnikern (z. B. Baumeister, Architekten) erstellt und verantwortet werden dürfen.
X.2 Bestandsaufnahme und Messgenauigkeit (iMapper / manuelle Messung)
(1) Die von CDA vorgenommenen Messungen und daraus abgeleiteten Bestandspläne dienen ausschließlich der Dokumentation des bestehenden Ist-Zustands. Sie sind kein Ersatz für eine hoheitliche Vermessung, Kataster- oder Grenzfeststellung und nicht für behördliche Einreichungen oder technische Nachweise bestimmt.
(2) Messwerte sind methoden- und objektbedingt (z. B. verdeckte Bauteile, eingeschränkte Zugänglichkeit, Unebenheiten) mit branchenüblicher Messunsicherheit behaftet und werden – soweit angegeben – als ca.-Maße verstanden. Rechtsverbindliche Maß- oder Flächenangaben (insbesondere für Verträge, Förderungen, Nutzflächenberechnungen nach spezifischen Normen) sind nicht geschuldet.
(3) Die Verwendung der Bestandspläne als Grundlage für Einreich-, Ausführungs-, Detail-, Positions-, Leitungs-, Tragwerks-, Brandschutz- oder Haustechnikplanungen (technische Gebäudeausrüstung) ist ausgeschlossen, sofern diese nicht zuvor durch ein befugtes Fachunternehmen oder Planungsbüro geprüft, ergänzt und schriftlich freigegeben wurden.
(4) Die mit dem System iMapper oder vergleichbaren Verfahren erstellten Grundrisse, Aufmaße und Flächenangaben beruhen auf einer digitalen Scan- und Bildauswertung. Trotz hoher Präzision können Messabweichungen auftreten, die durch Oberflächenreflexion, Materialeigenschaften, Beleuchtung, Objektgeometrie oder technische Einflüsse verursacht werden. CDA Vrecar e.U. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Messergebnisse, unabhängig vom Ausmaß der Abweichung, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Messabweichungen innerhalb der systembedingten Toleranz von ± 2 mm pro Messlinie gelten als vertragsgemäß. Größere Abweichungen können im Einzelfall vorkommen und stellen keinen Mangel im Rechtssinn dar. Der Auftraggeber bzw. das ausführende Fachunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Maße vor Ausführung, Bestellung oder Fertigung (insbesondere im Tischler-, Küchen-, Bad- oder Innenausbau) eigenständig zu prüfen und zu bestätigen. Jegliche Verwendung der von CDA gelieferten Daten als Grundlage für Fertigungs-, Produktions- oder Einrichtungsarbeiten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Auftraggebers bzw. der ausführenden Firma. CDA haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, Nacharbeiten oder Kosten, die durch Messabweichungen, Maßübertragungsfehler oder technische Fehlfunktionen des verwendeten Systems entstehen.
X.3 Matterport-Scans / 3D-Rundgänge
(1) Matterport-Aufnahmen bilden ausschließlich den tatsächlichen, zum Scanzeitpunkt vorhandenen Zustand ab. Sie dienen der Dokumentation und Präsentation, ersetzen aber keine technischen Planungsunterlagen.
(2) Die Scans enthalten keine statischen, bauphysikalischen oder sicherheitsrelevanten Prüfungen. Aussagen über Tragfähigkeit, Brandschutz, Schallschutz, Feuchte, Abdichtung oder baurechtliche Konformität werden nicht getroffen.
(3) Datenschutz/DSGVO: Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten unbefugt erfasst werden. Werden Personen im Aufnahmebereich abgebildet, können Gesichter auf Wunsch unkenntlich gemacht (verwischt) werden; entsprechende Wünsche sind vorab mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen von abgebildeten Personen und Nutzungsrechte an sichtbaren Marken, Logos oder Exponaten und hält CDA diesbezüglich schad- und klaglos.
(4) Hosting/Verfügbarkeit: Sofern ein Hostingdienst angeboten wird, erfolgt dieses ohne Garantie auf dauerhafte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. CDA ist berechtigt, Inhalte aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen zu sperren oder zu löschen.
X.4 Visualisierungen, Renderings und Entwürfe
(1) Von CDA erstellte Visualisierungen, Renderings, Moodboards, pCon-Layouts oder Konzeptdarstellungen sind unverbindliche Entwurfs- und Gestaltungsvorschläge. Sie stellen keine Ausführungs-, Einreich- oder Detailpläne dar und begründen keine Zusicherung technischer oder rechtlicher Eigenschaften.
(2) Abweichungen in Farbe, Material, Haptik, Maß und Proportion zwischen Darstellung und Realität sind systembedingt möglich. Maßangaben sind orientierend und nicht verbindlich.
(3) Für die technische Umsetzbarkeit, Statik, Befestigung, Montage oder Installationen ist ausschließlich ein konzessioniertes Fachunternehmen verantwortlich. CDA übernimmt hierfür keine Haftung.
X.5 Positionierungspläne und technische Anschlusspunkte
(1) Von CDA erstellte Positionierungspläne (z. B. für Strom-, Wasser-, Abwasser-, Licht- oder Medienanschlüsse) sind schematische Lageempfehlungen im Rahmen eines Gestaltungskonzepts.
(2) Die tatsächliche Umsetzung, Dimensionierung, Leitungsführung, Querschnitte, Absicherungen, Brandschutz-, Schallschutz- und Dichtungsmaßnahmen sind ausschließlich durch konzessionierte Fachbetriebe (Elektriker, Installateure, HKLS-, Daten- oder Sicherheitstechnikunternehmen) zu planen, prüfen und auszuführen.
(3) Eine Haftung von CDA für Schäden, Kosten, Verzögerungen oder Folgeschäden, die durch eine eigenmächtige, ungeprüfte oder nicht fachgerechte Umsetzung der Positionierungspläne entstehen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
X.6 Abgrenzung zu Einreich-, Ausführungs- und Detailplanungen
(1) Sämtliche von CDA erstellten Unterlagen (Bestandspläne, Scans, Visualisierungen, Layouts, Positionierungsvorschläge) sind nicht als Einreich-, Ausführungs-, Detail-, Schalungs-, Bewehrungs-, Leitungs-, Haustechnik- oder Brandschutzpläne bestimmt.
(2) Die Verwendung dieser Unterlagen für behördliche Verfahren, Bauausführungen oder technische Ausschreibungen ist unzulässig, solange sie nicht von einem befugten Planer oder Fachunternehmen geprüft, ergänzt und schriftlich freigegeben wurden.
(3) Auf Wunsch unterstützt CDA den Auftraggeber bei der Vermittlung befugter Fachplaner. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
X.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass für Aufnahmen und Vermessungen der Zugang zu allen relevanten Bereichen, Stromversorgung, Beleuchtung und Freiräumen gewährleistet ist.
Verdeckte Bauteile, Installationen oder Materialien, die für die Messung relevant sind, sind CDA vorab mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Unterlagen innerhalb von 7 Tagen auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu prüfen und eventuelle Beanstandungen schriftlich mitzuteilen.
X.8 Haftung und Gewährleistung
CDA haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus der Verwendung der gelieferten Daten zu nicht vereinbarten Zwecken resultieren.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Verbesserung oder Nachtrag.
Beschaffenheits- oder Eigenschaftszusicherungen werden nicht abgegeben. Empfehlungen und Planvorschläge von CDA sind unverbindlich und ersetzen keine Fachplanung.
X.9 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von CDA erstellten Daten, Pläne, Visualisierungen, Renderings und Scans sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (z. B. Präsentation, interne Planung, Vermarktung).
Eine Verwendung, Bearbeitung oder Weitergabe der Unterlagen zu Einreich-, Ausführungs- oder behördlichen Zwecken ist untersagt, sofern CDA dies nicht vorab schriftlich genehmigt hat.
X.10 Schlussbestimmung zur Leistungsabgrenzung
Diese Leistungsabgrenzung gilt vorrangig für alle von CDA Vrecar e.U. erbrachten Leistungen im Bereich Bestandsaufnahme, 3D-Scan, Visualisierung und technische Positionierung.
Abweichungen oder Erweiterungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich, schriftlich und durch befugte Fachunternehmen freigegeben wurden.